News > Physio Austria besorgt bezüglich Novelle des Medizinischer Masseur- Heilmasseur Gesetzes |
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PatiennInnensicherheit gefährdet - Keine klare Abgrenzung zwischen PhysiotherapeutInnen und MasseurInnen Wien (OTS) - Im Zuge der Novelle des MMHmG (Medizinischer Masseur-Heilmasseur Gesetz) ist geplant für Medizinische MasseurInnen eine Zusatzqualifikation "Basismobilisation" zu ermöglichen. Physio Austria hat große Bedenken bezüglich wesentlicher Teilaspekte der Novelle und hat bereits im Vorfeld eine Stellungnahme eingebracht. Als Berufsverband der PhysiotherapeutInnen Österreichs bringt Physio Austria neuerlich nachdrücklich eine differenzierte Sichtweise ein. Das derzeitige Vorhaben lässt zu viel Interpretationsspielraum hinsichtlich der Anwendung der Basismobilisation durch medizinische MasseurInnen zu. Der Gesundheitsausschuss vom 17. Dezember billigte mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP und der NEOS - die Abgeordnete der Grünen behielt sich die Zustimmung im Plenum vor - diesen Gesetzentwurf, mit dem das medizinische Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden: "Die Gesetzesnovelle ermöglicht es medizinischen MasseurInnen und HeilmasseurInnen künftig, durch eine 80-stündige Zusatzausbildung die Spezialqualifikation "Basismobilisation" zu erwerben. Damit erhalten sie die Berechtigung, PatientInnen bei der Verbesserung ihrer Mobilität zu unterstützen und sie im sicheren Umgang mit Gehhilfen zu schulen." Diese Zusatzqualifikation "Basismobilistaion" soll damit nicht nur Medizinischen MasseurInnen sondern auch HeilmasseurInnen im Rahmen der freiberuflichen Berufsausübung ermöglicht werden. Dies ist aus Sicht von Physio Austria in keinster Weise fachlich, inhaltlich noch aus Sicht der PatientInnensicherheit zu rechtfertigen und wird von Physio Austria strikt abgelehnt. Physio Austria fordert, dass die Basisqualifikation ausschließlich im intramuralen Bereich unter Abstimmung und Aufsicht einer/s PhysiotherapeutIn durchgeführt werden darf. Physio Austria betont, dass alle im MAB-Gesetz geregelten Tätigkeiten und Berufe ausschließlich im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden dürfen und jeweils einer entsprechenden fachlichen Aufsicht bedürfen. Dies ist auch bei der Anwendung der "Basismobilisation" vorzusehen. Dementsprechend bedarf die "Basismobilisation" durch Medizinische MasseurInnen einer fachlichen Aufsicht durch PhysiotherapeutInnen. Unter "Basismobilisation" ist die Durchführung von Grundtechniken der Mobilisation in Analogie zur Tätigkeit der PflegehelferInnen (vgl. § 84 Abs. 3 Zif. 1 GuKG) zu sehen. D.h. die "Basismobilisation" durch Medizinische MasseurInnen ist als Pendat zur von der Pflegehilfe durchgeführten Mobilisation zu regeln. Fehlinterpretationen, dass davon etwa z.B. auch bewegungstherapeutische Maßnahmen im Sinne des Berufsbildes der/des PhysiotherapeutIn gemäß MTD-Gesetz, die medizinische Trainingstherapie, Gangschulung und Hilfsmittelversorgung - d.h. Kernbereiche der Physiotherapie, die auch eine entsprechende Qualifiaktion erfordern - umfasst wären, muss dringend von Beginn an entgegengewirkt werden. Ausgeschlossen ist zudem der Einsatz von Medizinischen MasseurInnen im Rahmen der Basismobilisation im Zusammenhang mit der Betreuung von PatientInnen mit Beeinträchtigungen der Bewegungskontrolle und -steuerung. Das heißt z.B. SchlaganfallpatientInnen deren Bewegungsfähigkeit eingeschränkt ist, müssen unbedingt von PhysiotherapeutInnen behandelt werden, da diese über das ExpertInnenwissen hinsichtlich erhöhter Verletzungsgefahr, Sturzgefahr und Gefahr von Verstärkung von pathologischen Bewegungsmustern verfügen. In Hinblick auf die Rahmenbedingungen ist klarzustellen, dass die Ausübung der Basismobilisation nur dann zulässig ist, wenn in der Einrichtung ein/e PhysiotherapeutIn beschäftigt ist, der/die den Erstkontakt zum/zur PatientIn wahrnimmt und somit aufgrund der physiotherapeutischen Befundung und Therapieplanung hinsichtlich der zu setzenden mobilisierenden Maßnahmen auch die Entscheidung über die Weiterdelegation der Basismobilisation an den/die Medizinische MasseurIn mit entprechender Zusatzqualifikation trifft und die fachliche Aufsicht übernimmt. Nur so wird auch die Qualität gesichert. GesprächspartnerInnen stehen auf Wunsch zur Verfügung. Weitere Information finden Sie auch auf unserer Homepage www.physioaustria.at Physio Austria ist die Berufsvertretung der PhysiotherapeutInnen Österreichs mit aktuell rund 5.000 Mitgliedern. Neben umfangreichen Beratungs- und Weiterbildungsangeboten sowie qualitätssichernden Maßnahmen bietet Physio Austria eine TherapeutInnenliste auf www.physioaustria.at an. PatientInnen und KlientInnen finden dort freiberufliche PhysiotherapeutInnen in ihrer Nähe und können nach einzelnen Fachbereichen sowie nach unterschiedlichen Optionen suchen. Rückfragen & Kontakt Physio Austria Tel.: +43 (0)1 587 99 51-0 OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PHY0001 http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20141218_OTS0190/phys... Quelle: OTS0190, 18. Dez. 2014, 15:42 |